Data Retention - Vorratsdatenspeicherung in der EU
Geschrieben am 27.12.2006
Vor einem Jahr einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister mit dem Europäischen Parlament auf die EU-Direktive 2006/24 EG zur Vorratsdatenspeicherung, die im Mai des ausgehenden Jahres in Kraft trat. Vorratsdatenspeicherung, was verbirgt sich überhaupt hinter diesem Monsterwort?
Bisher mussten in Deutschland Internet- und Telefonanbieter alle Daten, die sie nicht zur Rechnungserstellung brauchten, löschen. Wem ich eine E-Mail geschrieben habe ist zum Beispiel für meine Onlinekosten irrelevant. Natürlich bieten die Daten, die durch die Hände der Kommunikationsanbieter gehen, ein unglaubliches Potential für die Strafverfolgung, und im Zuge der Terrorbekämpfung und einem neuen Bewusstsein für die Innere Sicherheit wurde den Anbietern vorgeschrieben, diverse Daten sechs Monate lang vorzuhalten.
Zu diesen Daten gehören User-IDs, zugehörige Namen und Adressen, Sender empfangener und Empfänger gesendeter E-Mails und vieles mehr. Die Inhalte der Kommunikation sind von dieser Speicherung ausgenommen. Abgerufene URLs, Inhalte der gesendeten Mails und SMS und Inhalte von geführten Gesprächen dürfen nicht gespeichert werden (wenn es auch davon im Rahmen gezielter Überwachungen Ausnahmen gibt).
Die EU-Direktive schreibt für die Vorratsdatenspeicherung ein Minimum von sechs Monaten und Maximum von zwei Jahren vor, darüber hinaus sind nationale Ausnahmeregelungen möglich. Polen wollte anfangs 15 Jahre (!). Bis 15. September 2007 für Telefondaten und bis 15. März 2009 für Internetdaten muss die Direktive von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, eine frühere Umsetzung ist natürlich möglich.
Der Zugriff auf die gespeicherten Daten wird in nationalen Gesetzen festgeschrieben. Der Deutsche Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Verfolgung schwerer Verbrechen darauf zugegriffen werden darf, aber auch bei allen Verbrechen, die online begangen wurden - dazu würden eventuell auch Urheberrechtsverstöße zählen.
Noch lassen sich im Netz meist Phantasienamen und -Adressen eingeben, in Zukunft könnte aber die Abfrage eindeutiger und verifizierter Daten vorgeschrieben werden, wie etwa die Personalausweisnummer. Die Speicherung der Provider-Daten hat natürlich nur Sinn, wenn man die Möglichkeit der Anonymisierung ausschließt. So sollen in Zukunft auch ausdrücklich für diesen Zweck installierte Netzwerke wie Tor ihre Daten speichern und preisgeben müssen.
Dänemark nimmt unter den EU-Staaten eine Vorreiterrolle ein und geht mit seinen geplanten Gesetzen weit über die EU-Direktive hinaus. Irland sperrt sich noch dagegen und fordert die Annullierung, doch auch im Erfolgsfall bleibt es im Ermessen der anderen Mitgliedsstaaten, schon umgesetzte Inhalte der Direktive in Kraft zu belassen.
Das Kernargument gegen die Vorratsdatenspeicherung ist das traditionelle Argument der Datenschützer: Einmal erhoben und gespeichert entziehen sich die Daten der Kontrolle der Überwachten und könnten auch für jede zweckfremde Art der Überwachung eingesetzt werden.
Aber es geht auch um Ethik und die Einstellung dahinter: Der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird unterlaufen, wenn ohne konkreten Verdacht jeder Bürger unter Überwachung gestellt wird wie ein Krimineller. Ich möchte nicht, dass der Staat, in dem ich lebe, meine Internetnutzung mitliest, nur für den Fall, dass ich irgendwann beschließe, ihm gefährlich zu werden. Auch wenn das mein Leben nicht direkt beeinflusst, gefällt mir schlicht das Gefühl nicht.
Auch den Internet-Provider passt die Direktive nicht: Sie wollen nicht Polizei spielen und sollten das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht tun. Von der ethischen Seite einmal abgesehen ist die Datenspeicherung natürlich auch ein Kostenfaktor.
Die Datenschützer fechten die Direktive auch juristisch an: Der Vorratsdatenspeicherung fehle die legale Basis, sie verstoße darüber hinaus gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, indem sie mit dem Recht auf Privatsphäre (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) kollidiert. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Eigentum sehen sie durch die Direktive bedroht. In Deutschland werden die neuen Gesetze noch vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Probe gestellt. Bisher haben sich 2000 Bundesbürger einer Sammelklage angeschlossen. Informationen dazu findet man unter www.vorratsdatenspeicherung.de.
Ein paar Tipps zum Selbstschutz geben die Vortragenden dem Auditorium noch auf den Weg: "Benutzt im Handy Prepaid-Karten, die nicht auf Euren Namen registriert sind, surft anonym im Internet über TOR oder JAP und verlangt die Löschung eurer Daten von Euren Telefon- und Internetanbietern."
Weitere Informationen:
Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung
Steckbrief des Vortrags beim 23c3
1 Kommentare
Von Tobias am 29.12.2006, 18:45
Den Partner-Artikel zu diesem Thema findet ihr auf http://www.css-petals.net/post/23c3___vorratsdatenspeicherung_in_der_eu.html11



