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Eckgrafik zum Imitieren des verschobenen Dropshadows

Sie haben das Recht zu schweigen

Geschrieben am 29.12.2006

"Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch!" ist der erste und wichtigste Rat, den Strafverteidiger Udo Vetter dem Auditorium zu geben hat. In humorvoller Weise erklärt er in seinem Vortrag, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte - und ob Filesharing oder Steuerfahndung: die kann schneller kommen, als man denkt.

Alles dreht sich um den Verdacht. Rechtlich muss das ein sogenannter "hinreichender Verdacht" sein und Anhaltspunkte vorliegen, doch in der Praxis reicht der Anfangsverdacht. Dafür genügt es womöglich schon, einen PC mit Internetanschluss zu haben.

Werden die Beamten fündig, flattert einige Wochen nach der Durchsuchung ein Vernehmungsbogen ins Haus, mit einem Wortlaut wie "Sie werden angeklagt wegen Internetkriminalität". Einen Vorladungstermin zur Vorladung muss man übrigens nicht wahrnehmen, egal was die Beamten eventuell am Telefon erzählen. Mehr als den Anhörungsbogen schicken müssen die Behörden allerdings nicht, als nächstes kann schon der Strafbefehl folgen.

Hausdurchsuchungen beginnen meist zu "unchristlichen" Zeiten, üblicherweise frühmorgens. Einen Durchsuchungsbeschluss sollten die Beamten mit sich führen, vom Amtsgericht oder - bei "schlimmeren" Fällen, höheren Gerichten. Bisher gab es Ausnahmen bei "Gefahr im Verzug". Da diese Gefahr im Zweifel immer irgendwie zu begründen ist, wurde diese Regelung abgeschafft, was sich aber noch nicht überallhin herumgesprochen hat.

Es gibt sogar eine Zeit, zu der Hausdurchsuchungen keinesfalls durchgeführt werden dürfen: Von April bis September 21 bis 4 Uhr und Oktober bis März zwischen 21 und 6 Uhr.
Im Durchsuchungsbeschluss muss nicht nur eine Begründung, sondern auch der Umfang der Durchsuchung angegeben sein. Ein Durchsuchungsbefehl für die eigene Wohnung gilt zum Beispiel nicht für die Wohnung der Freundin im selben Haus. Was man am Körper trägt, entzieht sich der Durchsuchung allerdings leider nicht.
Wer wirtschaftlich auf seine Computer-Hardware angewiesen ist, sollte lieber ausreichende Rücklagen bilden: Eine Beschlagnahme kann Jahre dauern.

Der Beschuldigte darf an Ort und Stelle eine Kopie des Beschlusses verlangen. Bei der Durchsuchung müssen Zeugen anwesend sein, die keine Polizeibediensteten sind. Außerdem wird ein Protokoll der Durchsuchung erstellt.
Eine Durchsuchung bedeutet weder, dass der Beschuldigte in der Wohnung bleiben muss, noch, dass er nicht telefonieren darf. Vom Gang zum Anwalt, zur Arbeit oder ins nächste Straßencafé sollte man sich also nicht abhalten lassen. Zur Mitwirkung ist man ohnehin nicht verpflichtet. Und die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt darf nicht verwehrt werden.

Nie sollte man sich mit einer Durchsuchung einverstanden erklären! Auf dem Formblatt für den Beschuldigten gibt es ein Kreuz für den Widerspruch gegen die Durchsuchung, noch wirksamer, weil ganz eindeutig ist noch dazu der Satz "DER DURCHSUCHUNG WIRD WIDERSPROCHEN" quer über das Formular geschrieben. Sätze wie "Kommen Sie ruhig 'rein, ich hab eh' nichts zu verbergen" sollte man bleiben lassen.

Überhaupt lässt man sich besser auf keine Konversation ein. Die Herstellung einer kumpelhaften Atmosphäre gehört zur Taktik. Auch was nebenbei am Küchentisch gesagt wird, kann vor Gericht verwendet werden. Reden kann in Vetters Augen auch fast nur kontraproduktiv sein: Entweder man gibt etwas zu, "dann ist das Kind in den Brunnen gefallen", oder man streitet alles ab und die Polizei glaubt es sowieso nicht.
Auch Zeugen, zum Beispiel Partner oder Mitbewohner, müssen bei der Durchsuchung nichts sagen. Als Zeuge MUSS nur aussagen, wer schriftlich vom Staatsanwalt vorgeladen wurde.

Eine etwaige Drohung mit Untersuchungshaft sollte man nicht all zu ernst nehmen. Wenn Haftgründe vorlägen, hätte man schon eingangs einen Haftbefehl vorgelegt. Länger als 24 Stunden darf die Polizei allein einen Verdächtigen ohnehin nicht festhalten. Zur "Erkennungsdienstlichen Behandlung" des Verdächtigen auf der Wache sind die Beamten autorisiert, ein Einverständnis mit der langfristigen Speicherung der Daten sollte man aber nicht unterschreiben, wenn man nicht in Zukunft in anderen Fällen vorgeladen werden will.

Weder muss man den Beamten Schlüssel zu Türen, Schränken und ähnlichem aushändigen, noch muss man seine Passwörter preisgeben. Allerdings kann die freiwillige Herausgabe des gesuchten Materials unter Umständen verhindern, dass die Beamten weitersuchen und eventuell noch Zufallsfunde machen. Sachschäden ab 25 Euro, wie etwa aufgebrochene Türen, werden ersetzt.

Raubkopien sind keine Verbrechen, sondern Vergehen. Die Straferwartungen in diesem Bereich sind - entgegen der Panikmache von Musik- und Filmindustrie - sehr gering. Egal worum es geht, gilt: Keine Panik. Erst mal Dokumente durchsehen, dann telefonieren, Kaffee aufsetzen und - schweigen.


Steckbrief des Vortrags beim 23c3


6 Kommentare

Von fortsetzung am 18.09.2007, 03:46

ursache: passwortdiebstahl in der schulklasse. die täter hatten sich die nachricht selbst geschickt und ich war so doof, das passwort auf meine informatikmappe zu schreiben... (katholisch erzogen eben. ich habe auch mal beim swingerklub angerufen und wollte klavier spielen. ich dachte die machen swing-musik. das ist wirklich wahr!)

heute: ich habe informatik und jura studiert. bin sicherheits-experte für rechenanlagen und unternehmensberater... (und noch immer frei von einträgen in das polizeiliche führungszeugnis)

empfehlung an alle:
egal was du tust, nimm einen guten anwalt mit (oder wenigstens einen zeugen)!
habe einen guten anwalt als kumpel oder freund!
die polizei ist nicht dein freund und helfer!
passwörter müssen software bleiben (niemals niederschreiben)!
lange unbequeme passwörter verweden (jedes passwort ist knackbar. es kommt nur darauf an in welcher zeit)!
jura studieren (anwälte werden wesentlich seltener operiert als andere patieten)!
presseausweis besorgen (den unterschied muss man erlebt haben)!

euer
basti

PS: sapere aude!

Von fortsetzung am 18.09.2007, 03:39

meine mutter einschien und haute mir ganz katholisch ermal eins auf die fresse. ich hielt ihr auch die andere backe hin (wer zum teufel hat das erfunden??). sie schlug drauf.
das war für den schreck. ich erklärte ihr, dass ich mit der ganzen sache nichts zu tun hatte. sie glaubte mir schätzungsweise zu 50 prozent. am vormittag konsultierte ich den ersten rechtsanwalt in meinem leben. er verlangte erstmal 500,00 DM, dann sprach er mit mir und wollte sich überlegen ob er das mandat übernimmt. wieder zu hause, waren gerade ein paar besorgte nachbarn da um sich über die stabilität der grundstückspreise zu informieren. parallel zu der angelegenheit stand der hausfrieden zur fahndung ausgeschrieben. es sah schlecht aus. die entführer verlangten ein geständnis.

ausgang: nach sechs wochen erhielt ich meinen pc zurück. das verfahren wurde aus mangel an beweisen auf den privatklageweg verwiesen.

anklage: versandt von sms mit dem inhalt von morddrohungen und vergewaltigung, sowie beleidigung. die sms war aus dem internet verschickt worden. leider von meinem aol-account...

Von fortsetzung am 18.09.2007, 03:37

überhaupt wusste ich gar nichts von schwester justizia. ich kannte nur das recht zu schweigen.
... aus amerikanischen filmen.... *räusper* sehr hilfreich.
von der fünffachen aufforderung gleich ein geständnis abzulegen, um mir weitere unannehmlichkeiten zu ersparen, machte ich instiktiv keinen gebrauch. die nummer war ziemlich fies. nunja, kriminalbeamte sind halt keine päpste. man nutzte jedoch meine merkliche unwissenheit und setzte mich verbal heftig unter druck endlich zu gestehen. gnadenhalber (wahrscheilich weil ich immer noch fast nackt war und aussah wie eine nasse katze, die man gerade aus dem wasser gefischt hatte), musste ich nicht gleich mit aufs präsidium kommen um eine aussage zu machen.
ich bekam gleich einen termin am nachmittag. meine mutter saß bereits mit schnappatmung und herzrythmusstörungen auf der treppe (nicht weit von kreuz und rosenkranz). danach verschwanden sie aus meinem zimmer. sechs schuhe stampften (davon zwei merklich leiser) unsere laute holztreppe herunter. das hatte es noch nie gegeben. 3 leute gleichzeitig auf der treppe und polizei im haus!

Von basti w am 18.09.2007, 03:35

bei mir waren sie. es war der 16. mai 2000. um 5:30. ich wohnte noch bei meinen eltern.
ich hatte gerade die auslöschung meiner familienangehörigen durch was immer geträumt, (böses omen - leider zu spät) da hörte ich unruhig schlafend die türschelle. an meiner katholischen mutter (die nie was böses denkt) waren sie schnell vorbei. hätte ich kein knaufschloss (nur mit schüssel öffnbar wie haustür) gehabt... naja, bin nacktschläfer. "POLIZEI! MACHEN SIE AUF ODER ICH TRETE DIE TÜR EIN!"
in einem solchen moment scheint es zwei zeitspuren zu geben. die eigene: aufwachen, realisieren, aufstehen, höschen suchen, zur tür gehen, aufmachen, etc.
die zweite: vor der tür stehen und warten.
wärend für mich also nach 5 sekunden die leute eintraten, öffnete ich für die beamten nach 2 jahren die tür. anmerkung: nach den dritten punkt "aufstehen" wurde die forderung erneut vertont: "POLIZEI! ICH SPRENGE DIE TÜR!"
seltsamer weise hatte ich in dem moment mehr angst um die tür als um meine noch immer nicht verdeckte scham (als frau muss es die hölle sein). mit einem hauch von nichts um die lenden ließ ich die die stiere herein. sie hatten eine frau als zeugin mitgebracht. ich kannte sie. sie ging zu der zeit in meine parallelklasse. man warf mir völlig fremde dinge vor *deklaration unten. mein neuer computer (4 wochen alt und der erste) wurde unter eine achsel geklemmt und verschwand. die zeugin stakelte grinsend hinterher. ich wusste noch nicht, dass sie schweigepflicht hatte.

Von Till Achinger am 30.12.2006, 11:48

Laut Udo Vetter sind die tatsächlich meist recht freundlich. Die Wohnung verlassen würde ich trotzdem auch nicht. Ich schaue so gern anderen beim Arbeiten zu...

Von AlexF am 29.12.2006, 23:23

Frei nach der Devise: "Lächeln und Winken".

Aber mal ehrlich: Wer bleibt denn schon ruhig, wenn plötzlich ein paar Uniformierte vor der Tür stehen, freundlich (?) mit einem Zettel vom Amtsgericht wedeln, einen Kaffee in deiner Küche trinken wollen und quasi nebenbei noch den ganzen (!) Rest der Wohnung sehen wollen.
Da hätte ich ja schon bei meiner Mutter was dagegen (wie war das noch mit der Privatsphäre?). ...obwohl ich in diesem Fall wohl das nächste Straßencafé vorziehen würde.

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